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Informationen und Beratung

Steuerbonus

Denken Sie beim Sparen an Ihren Handwerker!

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Konjunkturpaketes mehrere Maßnahmen verabschiedet, die uns im Handwerk und Ihnen zugutekommen.

Der Steuerbonus für die Handwerksleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen wurde jeweils von 600 Euro auf 1.200 Euro verdoppelt. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten sich für Sie ergeben.

Handwerksleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen

Die beiden Maßnahmen bringen bares Geld. Ein Steuerbonus von bis zu 1.200 Euro für Handwerksleistungen und nochmals 1.200 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen wird pro Jahr und Haushalt gewährt.

Grundsätzlich gilt: Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind begünstigt. Die Arbeiten müssen bei Ihnen vor Ort erledigt werden. Handwerksleistungen, die keine Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sind, können eventuell als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.

Der Steuerbonus: Maximal 20 Prozent von 6.000 Euro, d. h. 1.200 Euro pro Jahr und pro Haushalt, werden für erbrachte Handwerksleistungen anerkannt. Sie können Arbeitszeitkosten für unsere Dienstleistungen geltend machen. Eine der Voraussetzungen für die Einreichung beim Finanzamt ist die korrekte Rechnungsstellung. Unsere Rechnung können Sie gemeinsam mit dem Überweisungsnachweis direkt beim Finanzamt einreichen und so Ihren Steuerbonus sichern.

„Grau, teurer Freund, ist alle Theorie und Grün des Lebens goldener Baum“